Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wüstenrot Immobilien GmbH
Unseren Geschäften liegen - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen - nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde.
Unsere Angebotstätigkeit läuft auf unbestimmte Zeit und ist freibleibend.
Schließt der Interessent auf Grund der Maklertätigkeit einen Kauf- bzw. Mietvertrag, schuldet er uns vom Gesamtkaufpreis eine mit Abschluss des Vertrages fällige Provision, die in der Internet-Angebotsseite genannt ist.
Die Provision kann mit schuldbefreiender Wirkung nur auf unser Konto Nr. 9 000 004 909 bei der Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank (BLZ 604 200 00) beglichen werden. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
Die Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein Ersatzgeschäft getätigt wird, d. h. wenn ein Vertrag über eine andere, dem Verkäufer gehörende Immobilie abgeschlossen wird.
Wir sind berechtigt, auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden.
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch beratende Personen oder Firmen, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung gestattet.
Kommt durch die unerlaubte Weitergabe ein Kauf- bzw. Mietvertrag zu Stande, so hat der Angebotsempfänger die in der Internet-Angebotsseite genannte Provision uns zu zahlen.
Die Objektbeschreibung beruht ganz oder zum Teil auf Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernimmt die Wüstenrot Immobilien GmbH keine Gewähr.
Schadenersatzansprüche - auch außervertraglicher Art - sind im Falle einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Wüstenrot Immobilien GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt, die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder für die kraft Gesetz zwingend gehaftet wird, wie z. B. der Haftung oder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Wüstenrot Immobilien GmbH nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Interessenten dienen.
